Allgemeine Vertragsbedingungen
- Die Anmeldung zur umseitigen Veranstaltung der Max Erlebnispädagogik gGmbH stellt eine sogenannte invitatio ad offerendum dar und gewährt keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dann gewährleistet, wenn nach erfolgter Rechnungslegung der Veranstaltungspreis gezahlt und die Teilnahme durch den Veranstalter gesondert bestätigt wurde.
- Der Teilnehmer hat während der Veranstaltung den Anweisungen der verantwortlichen Mitarbeiter des Veranstalters Folge zu leisten, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Der Veranstalter behält sich in Abhängigkeit der Schwere und Häufigkeit eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung das Recht vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere, jedoch nicht abschließend vor, wenn der Teilnehmer schuldhaft die körperliche Unversehrtheit von sich oder anderen Teilnehmern gefährdet. Bei minderjährigen Teilnehmern werden die Sorgeberechtigten über den Verstoß und den Ausschluss von der Veranstaltung informiert. In diesem Fall sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, den betreffenden Teilnehmer unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr abzuholen. Ein Anspruch auf Erstattung des Veranstaltungsentgeltes besteht nicht. Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer bei gravierenden Verstößen von allen Veranstaltungen auszuschließen.
- Die vom Veranstalter durchgeführten Veranstaltungen sind mit Risiken verbunden und erfolgen auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
- Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch ein Verhalten des Teilnehmers selbst oder sonst im Zusammenhang mit dem Aufenthalt während der Veranstaltung bedingt entstehen. Dies gilt jedoch nicht für Ansprüche wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und/oder bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Handeln des Veranstalters sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Der Veranstalter haftet in keinem Fall für nicht vorhersehbare oder entfernt liegende Schäden. Eine Haftung für schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
- Im Schadensfall ist der Veranstalter oder ein Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe unverzüglich zu informieren und ein Unfallschadensprotokoll auszufüllen. Eine spätere Anzeige eines Unfalls oder Schadens führt zum Haftungsausschluss.
- Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, die der Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebracht hat. Dies gilt nicht für ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters, seiner Erfüllung oder Verrichtungsgehilfen.
- Der Veranstalter haftet nicht für die Fälle höherer Gewalt. Hierzu gehören insbesondere Kriege, terroristische Anschläge, Unruhen, Flugzeugentführungen, Naturkatastrophen gleich welcher Art, Stromausfälle, Streiks, Aussperrungen und dergleichen.
- Sollte der Teilnehmer nach erfolgter bestätigter Anmeldung vom Vertrag zurücktreten, hat er hierüber den Veranstalter zeitnah zu informieren. Bei einem Rücktritt bis eine Woche vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns kann der Veranstalter eine Entschädigung iHv. 50% des Teilnehmerbeitrags. Bei einem Rücktritt zwischen einer Woche vor dem Veranstaltungsbeginn und dem Beginn der Veranstaltung beträgt die Entschädigung 100% des Teilnehmerbeitrags.